Was haben meine Spenden an die DCGS mit meiner Steuerzahlung zu tun?

Ich verdiene mein Geld in China.

In Deutschland werden die Beiträge für die Zugehörigkeit zu den Kirchen durch die Finanzämter über die Einkommensteuer erhoben. "Kirchensteuer" wird das genannt. Dies gibt es in China nicht.

Deswegen ist die DCGS auf Ihre Spende angewiesen.

Wenn Sie der DCGS so viel spenden wollen, wie Sie in Deutschland an Kirchensteuer zahlen würden, orientieren Sie sich an dem Betrag, der 8-9% Ihrer Einkommen-/Lohnsteuer an den chinesischen Staat entspricht. Die staatliche Steuer auf Einkommen in China ist mit Deutschland in etwa vergleichbar. Und auf diesen Steuerbetrag zahlen wir in Deutschland (je nach Bundesland) 8-9% Kirchensteuer.

Ich verdiene Geld in Deutschland.

Wenn Sie in Deutschland Einkünfte haben und Mitglied einer Kirche sind, wird für die deutschen Einkünfte Kirchensteuer erhoben. Damit unterstützen Sie die Arbeit der Kirchen in Deutschland wozu auch die Finanzierung der Auslandsgemeinden gehört.

 

Das Gehalt des katholischen Pfarrers wird vollständig durch das Auslandssekretariat der Deutschen Bischofskonferenz und das der evangelischen Pfarrerin zu knapp der Hälfte durch die Evangelische Kirche in Deutschland finanziert.

 

Spenden an die DCGS können bei Personen, die in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind oder als Steuerausländer weiterhin mit bestimmten Einkunftsarten (z.B. Vermietung und Verpachtung von Wohneigentum) in Deutschland beschränkt steuerpflichtig sind, im Rahmen der Einkommensteuerklärung in Deutschland als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Fragen Sie nach einer Spendenquittung für Ihre Beiträge zur DCGS! Berücksichtigen Sie Ihre Spende bei der jährlichen Steuererklärung in Deutschland. (Dies gilt vorbehaltlich einer rechtlichen Überprüfung.)

 

Wer in Deutschland Kirchensteuer zahlt, kann sich diese ggf. alternativ auf Grundlage einer von uns erstellten Spendenbescheinigung bis zur Höhe des an die DCGS gezahlten Förderbeitrages erstatten lassen. Dies geschieht durch die zuständige Landeskirche unter Vorlage einer Bescheinigung über den Mitgliedsbeitrag.

 

Dies gilt vorbehaltlich einer rechtlichen Überprüfung.

 

Für weitere Informationen sprechen Sie uns an: Schatzmeister Ulrich Tome Uli.Tome@outlook.de

Wer in Deutschland und in China Geld verdient, zahlt Kirchensteuer nur auf seinen deutschen Einkommensanteil. Die DCGS freut sich, wenn Sie ihr von ihrem Einkommen in China auch etwas zukommen lassen!